Organisatorische Entflechtung - TEN eG
Als 2005 die Unbundling-Regelungen erstmals Eingang in das EnWG fanden, hatte der Gesetzgeber vor allem die großen vertikal integrierten Unternehmen im Blick, um zugunsten von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit den Verteilnetz- betrieb von anderen Tätigkeitsbereichen eines Versorgers trennen. Für kleine Energieversorger gibt es auch heute noch Ausnahmeregelungen, denn die Entflechtung ihrer Geschäftsfelder bedeutet einen besonderen Kraftakt und ist erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße verpflichtend. Welche Anforderungen mit der Umsetzung verbunden sind und wie eine prozessuale und organisatorische Vorbereitung der Mandantentrennung erfolgreich realisiert werden kann, verdeutlicht das folgende Praxisbeispiel.